Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen Ihrer Erwerbstätigkeit. Hier gibt es den Teilbereich des Individual-Arbeitsrechts. Dieses regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ein weiteres Teilgebiet ist das Kollektivarbeitsrecht. Hier wird zum einen das Verhältnis zwischen Gewerkschaften außerdem das Verhältnis zwischen Betriebs- oder Personalräten und Arbeitgeberverbänden bzw. Arbeitgebern geregelt. Man spricht hier auch vom Koalitionsrecht. Das wohl wichtigste Teilgebiet des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.

Sie sind als Arbeitnehmer von Kündigung bedroht? Leiden unter Mobbing? Macht man Ihnen Ihre Überstunden streitig? Brauchen Sie Hilfe bei der Regelung von Mutterschutz oder Elternzeit?

Als Arbeitgeber unterstützen wir Sie gern, z.B. bei der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen oder bei deren rechtlich einwandfreier Beendigung. Auch bei Fragen des Insolvenzarbeitsrechts stehen wir als kompetenter Berater an Ihrer Seite, genauso wie bei der Schulung und Weiterbildung von Betriebs- oder Personalräten.

  • Benötigen Sie Hilfe oder Beistand im Bereich Arbeitsrecht? Dann rufen Sie uns gleich an.

    +49 (0) 3573 14 14 40

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