Familienrecht
Eines der wichtigsten Fachgebiete des Zivilrechts ist das Familienrecht. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen sind. Es regelt jedoch auch gesetzliche Vertretungsfunktionen, die außerhalb der verwandtschaftlicher Beziehungen liegen, wie zum Beispiel Vormundschaft, Pflegschaft oder rechtliche Betreuung.
Wir helfen Ihnen bei Fragen zu Scheidung, Unterhalt, bei der Regelung des Sorgerechts oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts, genauso wie bei Streitigkeiten in Vormundschaft- oder Pflegschaftsfragen. Auch bei Thema Patientenverfügung beraten wir Sie umfassend und kompetent.
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